Krankenversicherung

Mit dem Gesundheitsreformgesetz haben sich viele Dinge in unserem Gesundheitswesen verändert, was die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen betrifft als auch die Privatpatienten. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden auch zu jedem Jahreswechsel nach oben verändert, um mit der Lohnentwicklung gleichzuziehen und den Wechsel in die PKV weiter zu erschweren.

Für die Privatpatienten ändert sich die Wechselmöglichkeit innerhalb der PKV, so daß man die Alterungsrückstellungen teilweise mitnehmen kann, wenn man von einer PKV in die andere wechselt, was bisher nicht möglich war. Es gibt für den freiwilligen Status für Angestelle nun als zusätzliche Bedingung die 3 Jahres Regelung und die Privaten Krankenversicherungen müssen einen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung anbieten.

Für die Gesetzlichen Krankenkassen wird es ab voraussichtlich 2009 einen Gesundheitsfonds geben, damit wird es keine unterschiedlichen Beitragssätze für die Kassenpatienten geben, sondern für alle GKV's einen gesetzlich einheitlich festgelegten Satz.

Die Behandlung gegen Rechnung und Kostenerstattung soll erleichtert werden und gut wirtschaftende Kassen dürfen Beiträge zurückerstatten, bei expandierenden Kosten können auch Zusatzbeiträge erhoben werden bis zu bestimmten Höchstgrenzen.